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Abbrucharbeiten

Aufgrund von diversen Bauwerksschadstoffen (abhängig vom Erbauungszeitpunkt und den eingesetzten Materialien) kann ein unsachgemäßer Abbruch zu einer relevanten Kostensteigerung führen.

Eine Erhebung der in einem geplanten Abbruchobjekt eventuell anzutreffenden Schadstoffe (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, polychlorierte Biphenyle, Asbest, etc.) ist unbedingt erforderlich. Auch im Hinblick auf die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen für den Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen sei hingewiesen.

Diese Erhebungen werden von Seiten unseres Büros basierend auf der ONR 192130 (Schadstofferkundung von Bauwerken vor Abbrucharbeiten - Selektiver Rückbau) durchgeführt.

Die im Zuge der Schadstofferkundung zu entnehmenden Proben können in unserem Labor auf ein mögliches Gefährdungspotenzial untersucht werden.

Entsprechend den Ergebnissen der durchgeführten Schadstofferkundung werden Konzepte für den Rückbau bzw. Abbruch erarbeitet.

Allgemein gilt, dass gesundheitsgefährdende, brandgefährdende oder explosionsgefährliche Arbeitsstoffe sowie schwachgebundener Asbest vor dem Abbruch zu entfernen sind. Weiters wird im AWG insbesondere darauf hingewiesen, dass das Vermischen von Abfällen unzulässig ist und verwertbare Materialien einer Verwertung zuzuführen sind. Diese einer Verwertung zugeführten Materialien haben den gesetzlich festgelegten Vorgaben zu entsprechen (z.B. Richtlinien für Recyclingbaustoffe, Österreichischer Güteschutzverband Recycling-Baustoffe).