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Tunnelausbruch

Die ESW Consulting Wruss beschäftigt sich seit längerem mit grundlegenden Fragen zu Tunnelausbrucharbeiten wie zum Beispiel im Gutachten zur Thematik "Bewertung von Tunnelausbruch aus abfalltechnischer Sicht und Maßnahmen zur Verringerung der Auswirkungen von Schadstoffemissionen auf Tunnelausbruch" verfasst durch die Arbeitsgemeinschaft O. Univ. Prof. DI Dr. tech. Hans Georg Jodl und A. O. Univ. Prof. DI Dr. techn. Werner Wruss.

Material welches beim Bau eines Tunnels anfällt, kann prinzipiell einer Deponierung zugeführt, oder falls die Vorgaben des Bundes-Abfallwirtschaftsplanes erfüllt werden, zur Wiederverfüllung verwendet werden. Für beide Möglichkeiten können wir bei der Planung beratend tätig sein, sowie die erforderlichen Probenahmen und analytischen Untersuchungen durchführen.

Sollte das anfallende Material deponiert werden, so ist ein Nachweis (Beurteilungsnachweis, Charakterisierung,…) laut Deponieverordnung (BGBl 2008/39) durchzuführen. Darin ist die Entnahme von mindestens 3 Hauptproben pro Tunnel festgelegt. Weiters darf die Entfernung zwischen zwei Hauptprobenahmestellen 600 m nicht übersteigen. Die Proben sind auf die Parameter der Deponieverordnung Anlage 6 zu untersuchen, sofern nicht auf Grund der vorhandenen Informationen zuverlässig angenommen werden kann, dass diese in unbedeutenden Mengen vorliegen und ohne Bedeutung für das Deponieverhalten sind. Zwischen den Hauptprobenahmestellen sind im Abstand von höchstens 200 m weitere so genannte Zusatzproben zu entnehmen, welche einem beschränkten Parameterumfang unterliegen.

Im Fall der Wiederverfüllung des Ausbruchmaterials ist es zweckmäßig, die Probenahme in Anlehnung an die Deponieverordnung 2008 durchzuführen. Die Vorgangsweise ist jedoch mit der zuständigen Behörde abzuklären. Der Parameterumfang ist an die Anforderung der Wiederverfüllung laut Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2006 anzupassen, und richtet sich nach der Art der Wiederverfüllung (uneingeschränkter Einbau, Einbau im Grundwasserschwankungsbereich… etc.)