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Kläranlagen
Die Abwässer aus Kläranlagen unterliegen den allgemeinen gesetzlichen Abwasseremissionsverordnungen bzw. speziell erlassenen wasserrechtlichen Bescheiden.
Je nach Erfordernis ist oft mehrmals pro Jahr eine Fremdüberwachung durchzuführen, d.h. die Beschaffenheit des Abwassers vor der Einleitung in ein Gewässer oder eine Kanalisation ist zu überprüfen.
Unser Zivilingenieurbüro verfügt über langjährige Erfahrungen auf dem Sektor der Kläranlagenbetreuung bzw. Kläranlagenkontrolle, daher können Sie beispielsweise bei folgenden Problembereichen mit unserer optimalen Hilfestellung rechnen:
- Im Rahmen der Fremdüberwachung:
analytische Kontrolle sämtlicher gesetzlicher bzw. bescheidmäßig geforderter Abwasserparameter (chemische, physikalische und biologische Untersuchungen).
- Probennahme
Einsatz von modernsten Probenahmegeräten, Feldmessungen vor Ort, geeignete Messtechniken - Laboranalysen
qualitätsgesicherte Analysen sämtlicher relevanter Parameter
- Probennahme
- Gutachterliche Bewertung der Abwasserbeschaffenheit
- Überprüfung des Wirkungsgrades der Abwasserreinigungseinrichtungen
- Sauerstoffzufuhr-Leistung von Belüftungseinrichtungen nach ÖNORM M 5888
- Auswertung von Betriebsergebnissen bzw. Betriebsbüchern
- Generelle Beratungstätigkeit
z.B. Verbesserung der Kläranlagenleistung durch Optimierung der Betriebstechniken etc. Hilfestellungen für den Kläranlagenbetreuer bzw. Klärwärter - Behördenkontakte
Durch unsere individuelle fachgerechte Beratung helfen wir Ihnen:- den gesetzlichen Erfordernissen zu entsprechen
- Betriebskosten zu optimieren (teilweise Vermeidung von Großinvestitionen)
- umweltbewusst zu agieren