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Kläranlagen

Die Abwässer aus Kläranlagen unterliegen den allgemeinen gesetzlichen Abwasseremissionsverordnungen bzw. speziell erlassenen wasserrechtlichen Bescheiden.

Je nach Erfordernis ist oft mehrmals pro Jahr eine Fremdüberwachung durchzuführen, d.h. die Beschaffenheit des Abwassers vor der Einleitung in ein Gewässer oder eine Kanalisation ist zu überprüfen.

Unser Zivilingenieurbüro verfügt über langjährige Erfahrungen auf dem Sektor der Kläranlagenbetreuung bzw. Kläranlagenkontrolle, daher können Sie beispielsweise bei folgenden Problembereichen mit unserer optimalen Hilfestellung rechnen: