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Umweltverträglichkeitsprüfung
Bestimmte öffentliche und private Projekte unterliegen dem Bundesgesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 - UVP-G 2000). Aufgabe der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es:- die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen festzustellen, zu beschreiben und zu bewerten, die ein Vorhaben
- auf Menschen, Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume,
- auf Boden, Wasser, Luft und Klima,
- auf die Landschaft und
- auf Sach- und Kulturgüter
- Maßnahmen zu prüfen, durch die schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt verhindert oder verringert oder günstige Auswirkungen des Vorhabens vergrößert werden,
- die Vor- und Nachteile der vom Projektwerber/von der Projektwerberin geprüften Alternativen sowie die umweltrelevanten Vor- und Nachteile des Unterbleibens des Vorhabens darzulegen und
- bei Vorhaben, für die gesetzlich die Möglichkeit einer Enteignung oder eines Eingriffs in private Rechte vorgesehen ist, die umweltrelevanten Vor- und Nachteile der vom Projektwerber/von der Projektwerberin geprüften Standort- oder Trassenvarianten darzulegen.
Dies geschieht in Form einer Umweltverträglichkeitserklärung, die in der Regel aus mehreren Fachbeiträgen besteht. Auf Grund unserer Kompetenz im Bereich Abfallwirtschaft sowie Boden und Wasser sind wir immer wieder als Gutachter zur Erstellung von Umweltverträglichkeitserklärungen besagter Fachbeiträge tätig.